Betriebe, die ohne Eintragung in die Handwerksrolle als Maler- und Lackierer entsprechende Malerarbeiten bewerben oder ausführen, werden von der Innung Rhein-Main bekanntermaßen abgemahnt. Sie müssen dann eine „Unterlassungserklärung“ unterschreiben, in der sie sich verpflichten nicht mehr für Malerarbeiten zu werben oder diese auszuführen. Weigert sich eine Firma diese „Unterlassungserklärung“ abzugeben, bleibt nur der Klageweg. In drei besonders hartnäckigen Fällen ist die Innung diesen Weg gegangen – und hat ihn in allen drei Fällen gewonnen. „Die Klarstellung, dass die Ausführung von meisterpflichtigen Handwerksleistungen ohne entsprechenden Qualifikationsnachweis kein Kavaliersdelikt, sondern schlicht ein Gesetzesverstoß darstellt, ist ein wichtiger Erfolg. Es gibt uns neue Motivation uns weiter für einen fairen Wettbewerb in unserer Branche zu engagieren, “ so Innungsgeschäftsführer Diemerling.