Single
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Gedruckt am Samstag, den 4. Mai 2024
Im Januar 2023 ludt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz 71 Verbände zu einer Online-Befragung zum Thema "Bürokratieabbau" ein. Weitere 34 Verbände nahmen bis Anfang März 2023 Stellung. Ziel war die "Erfassung eines Entlastungspotenzials" zum Bürokratieabbau, verbunden mit der Aufforderung, auch Vorschläge zu unterbreiten.
Das Ergebnis ist ernüchternd: Auf 707 Seiten wurden 442 Vorschläge von 57 Verbänden in fünf Kategorien komprimiert und priorisiert. Kategorie 1 wird umrissen mit "Potenziell geeignet für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV). Kategorie 2 wurde gebündelt unter dem "Prüferfordernis, ob mit entsprechender gesetzlicher Regelung oder mit einer untergesetzlichen Maßnahme die Rahmenbedingungen für Verfahrensverbesserungen geschaffen werden können". Als denkbare Entlastungen für Betriebe werden für das sog. "Wachstumschancengesetzes" genannt (Auszug):
Nach Wachstumschancengesetzt war darüber hinaus noch die Einführung der degressiven AfA für Wohngebäude (6% mit Baubeginn ab 1.10.2023 für 6 Jahre) im Gespräch, eine Reduzierung der Zeitspanne für die Auflösung von Sammelposten auf 3 Jahre, eine Erhöhung der Sonderabschreibung auf 50% der Investitionskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter nach dem 31.12.2023 und bspw. eine Anhebung der Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro.
Stellt man diesem Sammelbecken die Dokumentationspflichten nach Lieferkettensorfgfaltspflichtengesetz (LKSG) sowie die kommende Nachhaltigkeitsberichterstattung gegenüber, können Betriebe wohl nicht mit einer Bürokratieentlastung rechnen, sondern im Gegenteil mit wachsenden Verwaltungs- und Dokumentationspflichten. Das wird es noch einmal schwerer machen, junge Menschen im Handwerk für einen Sprung in die Selbstständigkeit zu begeistern.
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