Informationen zum Lehrgang
Im Maler- und Lackiererhandwerk ist der Kontakt mit asbesthaltigen Materialien nicht sicher zu vermeiden. An Gebäuden wurden beispielsweise asbesthaltige Platten als Bekleidung von Fassaden verwendet sowie als Brüstungsplatten an Balkonen und als Fensterbänke. Im Innenraum sind insbesondere asbesthaltige Bodenbeläge und Klebstoffe verbaut sowie asbesthaltige Putze und Spachtelmassen eingesetzt werden.
Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien fordert der Gesetzgeber in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) seit 1991 einen Nachweis über die entsprechende Sachkunde im Umgang mit Asbest. Bei Zuwiderhandlung muss mit zivil- und strafrechtlichen Folgen gerechnet werden.
Zum Erwerb der Sachkunde Asbest für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten bieten wir diesen behördlich anerkannten Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 4 c an. Der Lehrgang beinhaltet die Sachkunde nach Anlage 4 a und 4 b.
Die Sachkunde berechtigt zum Umgang mit festgebundenen asbesthaltigen Materialien wie zum Beispiel Asbestzementplatten, CV-Bodenbeläge, Flexplatten, Bodenkleber, sowie Arbeiten geringen Umgangs mit asbesthaltigen Produkten im Baugewerbe.
Inhalte
• Verwendung von Asbest
• Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest und Asbestzement
• Personelle Anforderungen
• Sicherheitstechnische Maßnahmen
• Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte
• Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
• Abfallaufnahme und –entsorgung
Zielgruppe
Der Lehrgang richtet sich an Meister und erfahrene Führungskräfte im Maler- und Lackiererhandwerk.
Abschluss
Der Lehrgang schließt mit einer Sachkundeprüfung vor der Bezirksregierung, auf die Sie gründlich vorbereitet werden, ab. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das Ihre Sachkunde für den Umgang mit Asbest bescheinigt.
Dauer
21. Januar 2025, 9.00 bis 17.00 Uhr
22. Januar 2025, 8.30 bis 17.00 Uhr
Preis zzgl. MwSt.
Mittagessen und Tagungspauschale inklusive.
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen!