Ausbildungsverbund

Der Ausbildungsverbund wurde von der Innung initiiert, um die Betriebe bei der Ausbildung zu unterstützen und die Ausbildung zu verbessern.

Herzstück ist der Ausbildungsordner, der von Ausbildern und Betrieben entwickelt wurde und stets aktualisiert wird. Er gibt eine realistische Struktur zur Ausbildung vor, mit allen notwendigen Informationen zur Ausbildung. 

Der Betrieb unterschreibt eine Verpflichtungserklärung, deren Einhaltung mit unserem Ausbildungstrainer regelmäßig besprochen wird. Hier geht es um eine gute Einschätzung darüber, wie eine gute Ausbildung realisiert werden kann. Dabei ist die Beurteilung des einzelnen Betriebes ein wichtiges Element. Die daraus gewonnenen Ideen und Erkenntnisse kommen wieder allen Betrieben zugute. Ziel ist es,

  1. Auszubildende finden
  2. Auszubildende halten
  3. Auszubildende behalten

Hierzu haben wir verschiedene Werkzeuge, die wir gezielt einsetzen können.

Der Ausbildungsordner beschreibt alles, was es für eine gelungene Ausbildung braucht.

Inhalt:

  1. Einen Auszubildenden finden
  2. Der Einstellungstest
  3. Das Praktikum
  4. Der erste Ausbildungstag
  5. Ausbildergespräch & Kontrolle
  6. Die Lehrlingsbaustelle Tipps zur Gesellenprüfung
  7. Lehrmitteltipps
  8. Bestellunterlagen & allgemeine Infos
  9. Duales Studium

Zu allen Inhalten finden sich praktische Hinweise und die notwendigen Formulare oder Hilfen, beispielsweise um gute Leistungsgespräche führen und bewerten zu können.

Der Ausbildungsordner ist für unsere Innungsmitglieder im Beitrag enthalten. Nicht Innungsmitglieder können ihn für 50,- € erwerben. Senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail

Die Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung zum „Ausbildungsverbund Rhein-Main“

Im Ausbildungsverbund Rhein-Main schließen sich Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel einer planvollen und systematischen Ausbildung zusammen. Die Schritte sind im Ordner „praktische Ausbildungshilfen“ der Maler- und Lackiererinnung Rhein-Main mit Mustern dokumentiert.

Dazu verpflichtet sich der unterzeichnende Ausbildungsbetrieb, folgende Punkte zu erfüllen:
 

  1. Mitglied in einer Maler- und Lackiererinnung.
     
  2. ­­­­­Benennung mindestens einer für die Ausbildung verantwortlichen Person, die an 2 Austauschtreffen pro Jahr teilnimmt und die auch den Ordner „praktische Ausbildungshilfen“ anwendet. Die Treffen können auch online stattfinden.
     
  3. Mindestens einen Ausbildungsgesellen pro Betrieb. Eine Ausbildergesellenschulung kann bei einem beliebigen Träger (Innung, LIV, Kammer o.ä.) durchgeführt werden. Die Ausbildereignungsprüfung gilt ebenfalls als höherwertige Qualifikation. Ausgenommen hiervon sind Alleinmeister.
     
  4. Jeder Bewerber muss vor der Ausbildung ein mindestens einwöchiges Praktikum absolvieren. Das Praktikum wird mit dem Praktikumsberichtsheft (Ausbildungsordner) dokumentiert und ausgewertet.
     
  5. Die Ausbildungsvergütung entspricht mindestens dem aktuellen Tarifvertrag.
     
  6. Die Bereitstellung des „365-Euro-Ticket“ (oder Alternativen) für alle Auszubildenden.
     
  7. Folgende Grundausstattung wird den Auszubildenden kostenfrei gestellt:
    1. Eigenen Werkzeugkoffer mit hochwertigem und vollständigem Werkzeug. Wir empfehlen den „Innungswerkzeugkoffer“. Verpflichtend ist aber nur der Umfang des „Innungswerkzeugkoffers“. (Siehe Ausbildungsordner)
    2. Das Berichtsheft muss gestellt werden. Wir empfehlen das digitale Berichtsheft des Bundesverbandes. Das Berichtsheft ist vollständig auszufüllen, inklusive der Fachaufgaben. Die Berichte werden mindestens monatlich kontrolliert und besprochen.
    3. Für die Berufsschule notwendige Bücher und Lehrmittel.
    4. Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung gemäß betrieblichen Anforderungen
    5. Eine Haftungsvereinbarung für grob fahrlässigen oder vorsätzlich missbräuchlichen Gebrauch der betriebseigenen Ausstattungsgegenstände wird empfohlen.
       
  8. Gestaltung des ersten Ausbildungstages gemäß Ausbildungsordner, wertschätzende Einführung des/der Auszubildenden in die Lehrzeit und den Ausbildungsbetrieb.
     
  9. Verpflichtende Teilnahme aller Auszubildenden an der „Starter-Woche“ der Innung Rhein-Main. (Ebenso an den Azubitreffen zur Berichtsheftspflege.)
     
  10. Für jeden Auszubildenden eine freiwillige Weiterbildung pro Lehrjahr, die Starter-Woche (Punkt 9) zählt als eine freiwillige Weiterbildung. Wir empfehlen den Jungmaler-Workshop und die Vorbereitung auf die GP1 für das zweite Lehrjahr und die Prüfungsvorbereitungskurse (GP) für das dritte Lehrjahr. Die Auswahl ist nicht verpflichtend.
     
  11. Die Ausbildungsgesellen/Meister sollen bei mindestens 50 % (4 der 8 Wochenkurse) der überbetrieblichen Unterweisung den Kurs besuchen.
     
  12. Die Ausbildungsgesellen/Meister nehmen an dem Ausbildertag/Ausbilderabend ihrer Berufsschule teil.
     
  13. Mindestens 2 dokumentierte Ausbildungsgespräche (Ausbildungsordner) pro Lehrjahr,
     
  14. davon mindestens 1 Ausbildungsgespräch mit dokumentierter Lernstandkontrolle und schriftlicher Fördervereinbarung (Ausbildungsordner). Hier fließen auch die Erfahrung aus dem Besuch der ÜLU und der Berufsschule ein (Siehe Punkt 11. Und 12.)
     
  15. Durchführung von mindestens einer Lehrlingsbaustelle am Ende des zweiten oder im dritten Lehrjahr. Die Lehrlingsbaustellen sind ein zentrales Element der Ausbildung, weil Sie die Auszubildenden an selbständiges Arbeiten heranführen.
     
  16. Die zu erbringenden Leistungen seitens des Betriebes werden mit dem in der Innung zuständigen Ausbildungstrainer besprochen (Punkt 2) und dokumentiert.
     
  17. Der Betrieb verpflichtet sich, dem Auszubildenden bei Kündigung die Möglichkeit zu geben, durch die Innung an einen anderen Betrieb vermittelt zu werden, indem er dies unverzüglich mitteilt.

 

Hier können Sie die Verpflichtungserklärung herunterladen