ausbau + fassade, 26. April 2016 - Die Ausführung von meisterpflichtigen Handwerksleistungen ohne entsprechenden Qualifikationsnachweis ist kein Kavaliersdelikt. Das wurde jetzt konkret im Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen eine Firma aus dem Kreis Offenbach bestätigt, die Malerarbeiten ohne einen entsprechenden Qualifikationsnachweis beworben und ausgeführt hat. <link http: www.ausbauundfassade.de _blank>Weiter ...
