Nach DIN 18 350, Abschnitt 3.1.1 in Verbindung mit VOB/B § 4 Nr. 3, hat der Auftragnehmer den Untergrund darauf zu prüfen, ob er für die Durchführung der vertraglichen Leistung geeignet ist. Etwaige Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Fachregel gilt für die Prüfung des Untergrundes für Putzarbeiten im Neu- und Bestandsbau sowie im Innen- und Außenbereich, unabhängig von der Art des Putzes. Grundlage hierbei ist VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten.
Diese Fachregel beschreibt nicht die Ausführung von Putzarbeiten und ebenso nicht die Überarbeitung von Putzen auf Dämmstoffen z. B. Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS).
Die Fachregel 20.1 ersetzt das BFS-Merkblatt Nr. 20.1, Ausgabe Juni 1991.
Auflage: 2025
Umfang: 12 Seiten
Format: DIN A4