- INHALTE
- Schlechtwetterkündigung im richtigen Wortlaut und was er bedeutet
- Die richtige Kündigungsfrist und Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung
- Die Aufforderung zur Wiedereinstellung
- Reaktionen auf Verweigerungen vom Mitarbeiter
- Schlechtwetterkündigungen und Krankheit
- Die Hoffnung stirbt zuletzt - der Mitarbeiter bleibt
Online: Die Schlechtwetterkündigung - Tipps und Tricks zur Kündigung und Wiedereinstellung
13.10.2026 von 11:00 bis 12:30
Die Schlechtwetterkündigung - wie funktioniert das richtig? Das kurze Online-Seminar ist für "Anfänger im Büro" genauso, wie für Betriebe geeignet, die glauben, alles schon zu wissen. Man kann immer noch etwas Neues mitnehmen.

Die Schlechtwetterkündigung als tarifliche Sonderregelung ist seit vielen Jahren nicht mehr aus dem Malerhandwerk wegzudenken. Dennoch passieren am laufenden Band Fehler, die eigentlich leicht zu vermeiden wären. Besondere Probleme bereiten Fragen rund um die Wiedereinstellung.
Dauer: ca. 1 Stunde (online)
Zielgruppe: Inhaber / Geschäftsführer, Angestellte im Büro und Personalverantwortliche.
Beachten Sie bitte die Teilnahme- und insbesondere die folgenden Stornierungsbedingungen:
Den Zugangscode erhalten Sie nach Bezahlung der Rechnung.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier: AGB
Die Workshops sind knapp kalkuliert. Daher müssen wir auf die Einhaltung der Stornierungsbedingungen bestehen
Online
Veranstalter

Wirtschaftsgesellschaft des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks mbH
Telefon: +4989600876630
info@wigmbh-farbe-bayern.de
Referenten

- Martin Gottsmann
SyndikusrechtsanwaltLandesinnungsverband d. Bayer. Maler- u. Lackiererhandwerks
- Martin Gottsmann
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